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Tagebuch / Blog

Mittwoch, den 13 Januar 2010


Gestern bekam ich eine sehr, sehr nette Mail, in der sich ein angehender Grafiker erkundigte, wie das denn bei Freiberuflern mit der Steuer laufen würde.
Die einfache Antwort wäre gewesen:
Selten problemlos.
Aber damit ist natürlich niemandem geholfen. Und da das ja hier meine Plattform für "über-die Schulter-Gucken" ist, hier also ein paar Infos zu Steuer und Buchhaltung, mit der man sich als Freiberufler herumschlagen muss:

Generell kann man gut 30-50% von dem, was man an Einnahmen hat, gleich für die Steuer einkalkulieren.
Es gibt natürlich Ausgaben, die man tätigen muss, um überhaupt arbeiten zu können (also Software, PC, Referenzmaterial, Zeichenmaterial, etc) aber auch das kann man nicht gleich 1 zu 1 von den Steuern abziehen.
Die meisten von uns "selbsthändigen" Grafikern machen Ihre Buchhaltung selbst- also muss man schauen, dass man die Steuer entweder Ist-versteuert (d.h. man zahlt auch nur, was man eingenommen hat) oder quartalsweise abführt.
Monatliches Abführen ist bei ein-Personen-Betrieben, wie ich einer bin eine echte Zumutung, da nicht alle Kunden zeitnah zahlen- und man somit gerne mal mehr an die Steuer abführen darf, als man gerade zum Leben übrig hat.
Rücklagen helfen da- und auch ein großzügig bemessener Überziehungsrahmen bei der Bank.

Die Mehrwertsteuer, die man meist mit 19% in Rechnung stellt, darf man gleich weiterleiten, und die meisten von uns machen das monatlich. Abziehen darf man davon nur die Mehrwertsteuer, die man für Arbeitsmaterial ausgegeben hat. Der Rest geht einfach "durch" zur Finanzkasse.

Ich kenne aber auch Fälle (eigene und die von guten Leidensgenossen, die den selben Beruf ausüben) , in denen man auf das Geld der MwSt zurückgreifen muss um die Lebenshaltungskosten zu zahlen, da Kunden mal wieder nicht bezahlt haben.
In solchen Fällen ist das Finanzamt unnachgiebig- und pfändet auch gerne mal das Konto. Also Vorsicht!
Das ausstehende Geld einzutreiben ist übrigens eine Aufgabe, die jeder selbst handhaben muss. Auch eine sehr interessante Erfahrung, bei der sich diplomatisches Geschick, Geduld und ein Herzinfakt trainieren lassen.

Einmal im Jahr macht man den Jahresabschluss (in der Regel mit seinem Steuerberater) und rechnet mit der Steuer ab.
Ich kenne allerdings keinen Freiberufler, der jemals einen Euro zurückbekommen hätte- im Gegensatz zu vielen Angestellten).
Aber man darf ja träumen, oder?

Die Buchhaltung ist in der Regel eine große Excell-Tabelle, bei der Ausgaben und Einnahmen eingetragen werden- und bei der die entsthheneden Endergebnisse mittels eines Online-Formulars ans zuständige Finanzamt übertragen werden (mit einem Programm, das den schönen Namen ELSTER trägt!).

Bei mir dauert das in der Regel ein Sonntag Vormittag lang, den ich eigentlich lieber an eigenen Arbeiten verbringen würde- oder einfach nur mal mit Ausschlafen verbringen möchte.

Noch weitere Fragen?

:-P


 

Kommentare

gepostet um 21:00 Uhr Mittwoch, den 13 Januar 2010
gepostet von ArthusoKD(Marco)

Noch weitere Fragen? :-P

Ich glaube Ralf damit hast Du alles schon vortrefflich formuliert und niemand wird mehr von der Jugend als Freiberuflicher Grafiker arbeiten wollen. Grins :-)

Kunst ja, brotlos nein
http://campus.lvz-online.de/lvzs.site,postext,einblicke,artikel_id,8723.html

 

gepostet um 23:02 Uhr Mittwoch, den 13 Januar 2010
gepostet von Sardine

Tipp! Anstelle der Excel-Tabelle hat sich das hier bewährt:
http://www.easyct.de

Sardine

 

gepostet um 23:40 Uhr Mittwoch, den 13 Januar 2010
gepostet von Mr. B.

Hi lieber Ralf,

sag mal liegst du als Künstler / Freiberufler wie der Name auch schon sagt nicht eigentlich außerhalb der Gewebepflicht? Welche Unterschiede ergeben sich hier zum normalen (Klein-) Gewerbe? MUSST Du die Umsatzsteuer unbedingt ausweisen? Von meiner (unwissenden) Sicht aus gesehen sind ja deine Ausgaben (PC, Verbrauchsmaterial etc.) z.B. im Vergleich zum Handel/Herstellenden (industriellen) doch recht gering.

Grüße nach Bochum aus Dresden

 

gepostet um 05:18 Uhr Donnerstag, den 14 Januar 2010
gepostet von ficus

@Mr. B.: Grafiker sind zwar Freiberufler und keine Gewerbetreibenden. Die Umsatzsteuerpflicht ist für beide Gruppen aber gleich. Befreit wird davon nur, wer u.a. im Vorjahr Umsätze(!) von weniger als 17.500 Euro hatte. Und das ist verflixt wenig. Da kämen nach Steuern und Abgaben deutlich weniger als 1.000 Euro netto monatlich raus.

Und selbst wenn man so wenig Umsatz hat, ists meist günstiger, freiwillig für eine Umsatzsteuerpflicht zu optieren.
Zum einen reagieren Kunden irritiert auf Rechnungen ohne MwSt.
Zum anderen machts auch bei kleineren Ausgaben einen Unterschied, ob man die bezahlte MwSt (immerhin 19% auf fast allem) gleich im nächsten Monat mit der Vorsteuer zurück bekommt oder erst 1-2 Jahre später mit der Jahreserklärung. Das läppert sich, vor allem bei "größeren" Anschaffungen wie einem PC, einer Reparatur oder einem Schreibtischstuhl - spätestens aber beim Firmenwagen.

Die Umsatzsteuerbefreiung ist wohl eher für Leute gedacht, die hauptberuflich angestellt sind und sich nur nebenbei selbständig ein paar Hundert Euro dazuverdienen.

LG aus Bochum nach Dresden
ficus

 

gepostet um 08:02 Uhr Donnerstag, den 14 Januar 2010
gepostet von Mr. B.

Vielen Dank ficus.

... für die umfangreiche Antwort
Stimmt. Umsatz (!). Da bleibt nat. wenig viel zu wenig Gewinn übrig.

Grüße und einen schönen Tag

B

 

gepostet um 09:16 Uhr Donnerstag, den 14 Januar 2010
gepostet von Ralf

Danke an ficus- besser hätte ich es auch nicht formulieren können!
Spannend wird es übrigens bei Jobs für ausländische Firmen, die z.B. in Holland oder Österreich sitzen. Die MwSt fällt zwar dort an- wird aber von uns nicht in Rechnung gestellt. Go figure...
Die MwSt ist allen ein Kreuz- und da die wenigsten Dinge, die in anfertige als "künstlerisch" laufen, muss ich statt der 7% für Kunst glatte 19% anführen.
Gerade bei kleineren Projekten ist das immer wieder mal ein Diskussionspunkt.
@Mr.B:
Ich dachte auch, meine Ausgaben würden sich geringer bewegen- aber da das Internet nicht alles hier gibt und viele Referenz-Bücher und Datenträger aus dem Ausland bestellt werden müssen läuft da schon einiges auf.
Man kann es sich einfach machen und vieles kopieren, was andere vorgemacht haben- aber wenn man Qualität abliefern will muss man sich in höllisch viele Themen sehr schnell hineinarbeiten- und kauft den Kram einfach, da keine Zeit bleibt, Fachbibliotheken aufzusuchen.
Danke auch an Sardine! Meine liebste hat mir ein Excell-Sheet nach den Vorgaben meiner Steuerberaterin geschrieben- aber der Link ist sehr cool- und ich zeige ihn den beiden mal. Man kann es sich ja vielleicht noch etwas einfacher machen...

 

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